Seiten

Mittwoch, 9. April 2014

Rügenzubringer: Tempo 120 abschnittsweise erlaubt






Rügenzubringer: Tempo 120 abschnittsweise erlaubt


Auf dem Rügenzubringer wird abschnittsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 auf 120 km/h angehoben. Die neuen Verkehrszeichen werden ab morgen (10.04.2014) aufgestellt.

Die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt dann ab Richtungsfahrbahn Stralsund von der A 20 kommend bis ca. drei Kilometer hinter der Anschlussstelle Miltzow und in der Gegenrichtung ca. vier Kilometer vor der Anschlussstelle Miltzow bis zur A 20. Eine Einschränkung wird es bei Nässe geben, denn da müssen die Kraftfahrer weiterhin 100 km/h fahren.

Seit der Verkehrsfreigabe im Jahr 2004 durfte auf dem Rügenzubringer nur eine Geschwindigkeit von 100 km/h gefahren werden. Dies war im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben. Grundlage hierfür waren die seinerzeit für die Straßenplanung geltenden Straßenbaurichtlinien, die für Straßen mit einem Querschnitt von 20 Metern nur eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zuließen.

Eine Änderung der Richtlinien ermöglichte es, die Festlegung von 100 km/h Höchstgeschwindigkeit im Planfeststellungsbeschluss aufzuheben und rechtlich und technisch zu prüfen, ob und auf welchen Streckenabschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit erhöht werden kann.

Hierfür wurden durch das zuständige Straßenbauamt Schwerin alle baulichen Parameter wie Radien, Querneigungen und Haltesichtweiten sowie auch das bisherige Unfallgeschehen betrachtet, sodass im Ergebnis die B 96 auf ca. 26 km mit 120 km/h befahren werden kann.

Alle neuen Verkehrszeichen sollen voraussichtlich bis 30.04.2014 aufgestellt werden.

Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung


0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

 
footer