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Freitag, 13. April 2012

Bauwerksprüfung der 2. Strelasundquerung – Vollsperrung des Bauwerks

Foto (c) OstSeh

Bauwerksprüfung der 2. Strelasundquerung – Vollsperrung des Bauwerks



Stralsund/Altefähr. (ostSeh) In der Zeit vom 17. bis 19. April 2012 wird die 2. Strelasundquerung jeweils von 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr gesperrt. Die örtliche Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die Ziegelgrabenbrücke und den alten Rügendamm. Grund für diese Sperrung ist die gesetzlich vorgegebene Bauwerksprüfung nach DIN 1076.

Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen (TÜV) müssen Brücken sich einer sechsjährigen Hauptprüfung unterziehen. Diese hat den Zweck, den Zustand des Bauwerkes zu erfassen. Damit wird eine vollumfängliche Verkehrssicherheit gewährleistet. Hierzu ist eine sogenannte handnahe Prüfung gefordert, um auch kleinste Schäden, wie beispielsweise Risse im Beton oder Schäden am Korrosionsschutz des Stahls, festzustellen.

Das Bauwerk verfügt aufgrund seiner Konstruktion als Schrägseilbrücke über einen Pylon, welcher sich rund 83 Metern über das Fahrbahndeck der Brücke erhebt. Um sicherzustellen, dass dieser sowie die Verankerung der Schrägseile uneingeschränkt in voller Höhe begutachtet werden können, ist der Einsatz eines großen Hubsteigers notwendig. Der Platzbedarf dieses Gerätes auf der Fahrbahn sowie die notwendigen Sicherheitsbereiche machen deshalb die Sperrung der Brücke im vorbenannten Zeitraum zwingend erforderlich.

Aufgrund der Bedeutung des Bauwerkes für die Region und den Tourismus sei der Prüfungszeitraum bewusst nach den Osterferien in eine relativ ruhige Zeit gelegt worden, um weitreichende Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, sagt das zuständige Straßenbauamt.

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