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Donnerstag, 30. Dezember 2010

Kein Feuerwerk bei Rohrdächern auf Hiddensee und Rügen

Vitte. (ostSeh) Nach Bränden von rohrgedeckten Häusern in den vergangenen Jahren an Silvester beispielsweise in Thiessow erinnert der Bürgermeister Thomas Gens auf Hiddensee auch jetzt wieder an die Verordnung der Landrätin:

Entsprechend der Anordnung des Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper der Klasse II gem. § 24 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz der Landrätin des Landkreises Rügen, ist in den Ortsteilen Grieben, Kloster, Vitte und Neuendorf der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee am 31. Dezember 2010 und 01. Januar 2011 verboten, in  einem Abstand von unter 180 Metern zu rohrgedeckten Gebäuden pyrotechnische Gegenstände der Klasse II abzubrennen.

Zu den pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II gehören unter anderem Kleinfeuerwerke mit der Zulassungsnummer BAM-PII, wie beispielsweise Raketen, Feuertöpfe, Knallkörper, Schwärmer usw.

 Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ebenfalls untersagt:
  • in den Nationalparkgebieten (Nationalparkverordnung v. 12.09.1990). Das betrifft den gesamten Dornbusch, den alten und neuen Bessin, das Gebiet südlich der “Heiderose” und das Gebiet südlich von Neuendorf mit den zugehörigen Strandbereichen,
  • in den Naturschutzgebieten (Behandlungsrichtlinien der Naturschutzgebiete i. V. m. dem Landesnaturschutzgesetz v. 21.07.1998, zuletzt geändert vom 22.11.2001). Das betrifft u.a. die Heide südlich von Vitte mit dem zugehörigen Strandbereich.

Anmerkung der Redaktion: Besser wäre vermutlich allerdings gewesen, wenn der Bürgermeister zusammen mit der Kurverwaltung erklärt hätte, wo Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. 

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