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Montag, 10. Mai 2010

Rügen: Hiddenseer Kommunalwahlen 2009 definitiv ungültig

Statt mit den allgegenwärtigen Kremsern oder Fahrrädern sollten die Wahlwilligen mit dem vom Bürgermeister finanzierten Bus zum einzigen Wahllokal der Insel gefahren werden. Diese Ankündigung sah das Gericht als unzulässige Beeinflussung an. Fotos: ostSeh/Küma

Greifswald/Vitte. (ostSeh) Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom 4. Mai das von der Gemeindevertretung der Inselgemeinde in Sachen Kommunalwahl 2009 eingelegte Rechtsmittel abgelehnt (2 L 177/09).

Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte mit Urteil vom 17. November 2009 die Gemeindevertretung verpflichtet, die am 7. Juni 2009 durchgeführte Wahl des Bürgermeisters und der Gemeindevertretung für ungültig zu erklären und eine Wiederholung anzuordnen. Der hiergegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts war es unzulässig, dass der damalige Bürgermeister Gau, der selbst Wahlkandidat war, kurz vor dem Wahltag in einer Sitzung der Gemeindevertretung versprochen hatte, die Fahrscheine der Wähler, die mit dem Bus zum Wahllokal fahren wollten, aus eigener Tasche zu bezahlen. Durch dieses Versprechen könnte das Ergebnis der Kommunalwahl beeinflusst worden sein, da die Frage der Erreichbarkeit des einzigen Wahllokals nach den unwidersprochenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein zentrales Thema vor der Wahl gewesen sei.

Gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nun kein Rechtsmittel mehr möglich. Somit müssen die Hiddenseer baldmöglichst neu wählen.

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