Rambin (ostSeh) Gleich zu Anfang der Insel, direkt sichtbar am Bahnübergang in Rambin bei der alten Pommernkate, hängt die Kriegsflagge aus dem Kaiserreich, also der Vorläufer der Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz. Immer wieder aus Gedankenlosigkeit oder auch vermeintlicher Opposition "der wahren Rebellen" auf Rügen gezeigt. In Gingst hängt neuerdings eine Preußenflagge. Erstere werden gerne auch in Verbindung mit der sogenannten Rebellenflagge der Südstaaten der heutigen USA vor dem großen Bürgerkrieg gehisst. Die für Sklaverei und Menschenhandel stand und steht und nicht für Selbstbestimmung, deretwegen der Bürgerkrieg geführt wurde. Mit Amerikas Tradition verbundene Menschen wie die Linedanzer zeigen diese Flagge gerne und sind schwer darauf ansprechbar, dass in den USA das viele ebenso wenig witzig finden, wie unsere Reichskriegsflagge.
Wikipedia sagt: In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar gemäß § 86 und § 86a StGB.
Für die schwarz-weiß-rote Flagge des Kaiserreiches und die Reichskriegsflaggen gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:
* In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen einen „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“ dar, da sie zunehmend von Rechtsextremisten missbraucht wird. Die Flagge wird eingezogen.
* In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang ab, in dem die Flagge gezeigt wird, zum Beispiel, wenn die Flagge als Provokation gedeutet werden kann. (Wikipedia Ende).
Vielleicht sollte der Betreiber des Pommernkatens in seiner Nachbarschaft das Thema einfach mal ganz zwanglos aus seiner geschäftlichen Sicht ansprechen. Oder das Fischkombinat24 einen Dorsch dort dezent entsorgen. Das hilft manchmal mehr als eine Streife, nach deren Verschwinden der Fetzen wieder hängt und bei Gästen für Irritation sorgt.
Nein, liebe Urlauber, wir sind mehrheitlich nicht alle so. Wirklich. Auch wenn das mediale Bilder des "rechten Ostens" mal wieder allzu leicht bedient. Der Autor hat sie aber auch schon im "Westen" hängen sehen.
(c) 2009 ostSeh/Küstermann
Wikipedia sagt: In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar gemäß § 86 und § 86a StGB.
Für die schwarz-weiß-rote Flagge des Kaiserreiches und die Reichskriegsflaggen gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:
* In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen einen „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“ dar, da sie zunehmend von Rechtsextremisten missbraucht wird. Die Flagge wird eingezogen.
* In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang ab, in dem die Flagge gezeigt wird, zum Beispiel, wenn die Flagge als Provokation gedeutet werden kann. (Wikipedia Ende).
Vielleicht sollte der Betreiber des Pommernkatens in seiner Nachbarschaft das Thema einfach mal ganz zwanglos aus seiner geschäftlichen Sicht ansprechen. Oder das Fischkombinat24 einen Dorsch dort dezent entsorgen. Das hilft manchmal mehr als eine Streife, nach deren Verschwinden der Fetzen wieder hängt und bei Gästen für Irritation sorgt.
Nein, liebe Urlauber, wir sind mehrheitlich nicht alle so. Wirklich. Auch wenn das mediale Bilder des "rechten Ostens" mal wieder allzu leicht bedient. Der Autor hat sie aber auch schon im "Westen" hängen sehen.
(c) 2009 ostSeh/Küstermann
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